Wichtiger Hinweis zur Mehrwertsteuer 2026 von PV-Anlage

[temp_text]

Sunstone Power

|  24.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben den Mehrwertsteuersatz für alle Produkte im Shop auf 0 % festgelegt, die möglicherweise die Voraussetzungen für die PV-Steuerbefreiung erfüllen (klicken Sie hier, um die enthaltenen Produkte zu sehen). Das bedeutet, dass die Gebühren für die bestellten Produkte mit 0 % Mehrwertsteuer belastet werden.

Wir, die Sunstone Power Industrial GmbH, möchten im Auftrag unseres Online-Shops www.sunstonepower.de und dem eBay-Shop sunstone-power darauf hinweisen, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung Ihrer Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen.

Bitte beachten Sie das beigefügte Formular. Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen § 12 Abs. 3 UStG für die in Ihrer Bestellung enthaltenen Artikel gelten.

Die weitere Bearbeitung Ihrer Bestellung erfolgt erst nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Formulars.

Falls Sie das Formular nicht vor der Bestellung ausfüllen, werden wir nach Ihrer Bestellung mit Ihnen bestätigen, ob Sie die PV-Steuerbefreiungsvoraussetzungen erfüllen. Wenn die Bedingung erfüllt ist, versenden wir die Produkte dann nach Erhalt Ihres ausgefüllten Formulars, wenn nicht, versenden wir die Produkte nach Erhalt Ihrer Überweisung.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sunstone Power Team


§ 12 Abs. 3 UStG
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für das Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

   Steuerbefreiung PV-Anlage Formular 2026 | Sunstone Power Industrial GmbH